das
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Pétanque
wird auf jedem Boden gespielt.
Die
Veranstalter oder der Schiedsrichter können den Mannschaften jedoch
abgegrenzte Spielfelder zuweisen.
In
diesem Fall muß das Spielfeld bei nationalen und internationalen
Meisterschaften mindestens 15 m in der Länge und 4 m in der Breite
betragen.
Bei
anderen Wettbewerben kann der DPV eventuelle Abweichungen von diesen
Mindestmaßen erlauben oder es den angeschlossenen Landesverbänden
ermöglichen, den Abweichungen zuzustimmen.
Dabei
dürfen die Abmessungen von 12 m x 3 m jedoch nicht unterschritten
werden.
Die
Spiele werden bis zum Erreichen von 13 Punkten durch eine Mannschaft
gespielt.
Es
besteht jedoch die Möglichkeit, die Vorrunden- (,,poules")
oder die Entscheidungsspiele (,,cadrage") nur bis zum Erreichen
von 11 Punkten zu spielen.
Grundsätzlich
erhält nach jedem Durchgang die Mannschaft, welche mit einer ihrer
Kugeln die kürzeste Distanz zur Zielkugel hat, so viele Punkte,
wie sie insgesamt Kugeln näher bei der Zielkugel liegen hat, als
die am nächsten liegende Kugel der gegnerischen Mannschaft.
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Die
Spieler ermitteln durch das Los, welche der beiden Mannschaften
das Spielgelände aussuchen darf (sofern es nicht durch den Veranstalter
zugeteilt wird) und als erste die Zielkugel wirft.
Ein
beliebiger Spieler der Mannschaft, welche die Auslosung gewonnen
hat, wählt den Punkt des Abspieles und zeichnet auf den Boden einen
Kreis von mindestens 35 cm und höchstens 50 cm im Durchmesser, jedoch
so, daß die Füße jeden Spielers ganz hineinpassen.
Dieser
Wurfkreis muß in einem Abstand von mehr als einem Meter von jedem
Hindernis oder von der Grenze zu verbotenem Gelände entfernt sein;
sowie bei Wettbewerben auf "freiem" Spielgelände (ohne
begrenzte Spielfelder) von mindestens 2 Metern von dem nächsten
benutzten Wurfkreis. Die Füße müssen sich im Innern des Wurfkreises
befinden und dürfen nicht über ihn hinausreichen.
Sie
dürfen ihn weder verlassen oder gehoben werden, bis die geworfene
Kugel den Boden berührt hat. Auch andere Körperteile dürfen den
Boden außerhalb des Wurfkreises nicht berühren. Ausnahmen sind lediglich
bei Behinderten gestattet. Behinderte Spieler im Rollstuhl müssen
darauf achten, daß der Wurfkreis so zwischen den Rädern liegt, daß
die Fußstütze des Rollstuhles sich auf Höhe des Kreisrandes befindet.
Das
Werfen der Zielkugel durch einen Spieler einer Mannschaft bedeutet
nicht, daß dieser auch als erster spielen muß. Im Falle der Zuteilung
eines Spielfeldes können die betroffenen Mannschaften das Spiel
nicht ohne Erlaubnis des Schiedsrichters auf einem anderen Spielgelände
/ -feld aufnehmen.
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Damit
die von einem Spieler geworfene Zielkugel gültig ist, muß:
1.
Der Abstand der Zielkugel bis zum nächstgelegenen Punkt des Wurfkreisrandes
mindestens
4
Meter und höchstens 8 Meter für "Minimes", mindestens
5 Meter und höchstens 9 Meter für "Cadets", mindestens
6 Meter und höchstens 10 Meter für "Juniors" und "Seniors"
betragen.
2.
Der Wurfkreis sich mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und
von der Grenze zu verbotenem Gelände befinden.
3.
Die Zielkugel mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und vom nächsten
Punkt der Grenze zu einem verbotenen Gelände entfernt liegen.
4.
Die Zielkugel muß für einen Spieler sichtbar sein, der mit beiden
Füßen und in aufrechter Körperhaltung im Innern des Wurfkreises
steht.
Im
Fall, daß dies bestritten wird, entscheidet der Schiedsrichter unanfechtbar,
ob die Zielkugel sichtbar ist.
Beim
nächsten Durchgang wird die Zielkugel aus einem Wurfkreis geworfen,
der um den Punkt gezeichnet wird, auf dem diese zuletzt im vorhergehenden
Durchgang lag; außer in folgenden Fällen:
1.
Der Wurfkreis wäre weniger als 1 Meter von einem Hindernis oder
von der Grenze zu einem verbotenen Gelände entfernt.
2.
Es wäre nicht möglich, die Zielkugel auf die größtmögliche Entfernung
zu werfen.
Im
ersten Fall zeichnet der Spieler einen Kreis in der vorgeschriebenen
Mindestentfernung vom Hindernis oder von der Grenze zu verbotenem
Gelände. Im zweiten Fall kann der Spieler auf einer geraden Linie
in entgegengesetzter Richtung des vorhergehenden Durchganges zurückgehen,
bis er die Zielkugel auf die größtmögliche Entfernung werfen kann;
aber nicht weiter. Diese Möglichkeit ist jedoch nur zulässig, wenn
die Zielkugel in keiner Richtung auf die größtmögliche Entfernung
geworfen werden kann.
Wenn
nach drei aufeinanderfolgenden Würfen durch dieselbe Mannschaft
die vorgeschriebenen Bedingungen (wie oben aufgeführt) nicht erfüllt
sind, wird die Zielkugel der gegnerischen Mannschaft ausgehändigt,
die ebenfalls drei Versuche hat und die den Wurfkreis unter den
obengenannten Bedingungen zurückverlegen darf. Wenn diese Mannschaft
bei drei Würfen nicht erfolgreich ist, darf der Wurfkreis nicht
mehr verändert werden. In jedem Fall behält die Mannschaft das Recht,
welche die Zielkugel nach den ersten drei Würfen verloren hat, die
erste Kugel zu spielen.
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Wird
die Zielkugel, nachdem sie geworfen wurde, durch den Schiedsrichter,
einen Spieler, einen Zuschauer, ein Tier oder irgendeinen beweglichen
Gegenstand angehalten, so ist sie nicht gültig und wird erneut geworfen,
ohne daß dieser Wurf auf die drei erlaubten angerechnet wird.
Wenn
nach dem Wurf der Zielkugel eine erste Kugel gespielt ist, hat der
Gegner noch das Recht, die Lage der Zielkugel zu beanstanden. Wird
die Beanstandung für zulässig erkannt, so wird die Zielkugel erneut
geworfen und die Kugel erneut gespielt. Wenn der Gegner ebenfalls
eine Kugel gespielt hat, wird die Zielkugel als definitiv gültig
angesehen und Reklamationen sind dann nicht mehr erlaubt. Die Zielkugel
darf nur dann erneut geworfen werden, wenn beide Mannschaften den
Wurf als ungültig anerkannt haben oder wenn der Schiedsrichter so
entschieden hat.
Eine
Rückkehr zur Anerkennung des betreffenden Wurfes der Zielkugel ist
dann nicht mehr möglich.
Sollte
sich eine Mannschaft davon abweichend verhalten, verliert sie das
Recht zum Werfen der Zielkugel.
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Die
Zielkugel ist in folgenden sechs Fällen ungültig:
1.
Wenn sie sich, nachdem sie geworfen wurde, nicht in den unter
Artikel 7 beschriebenen Grenzen befindet.
2.
Wenn sie im Verlauf eines Durchganges auf verbotenes Gelände gelangt,
auch wenn sie auf erlaubtes Spielgelände zurückkehrt.
Die
Zielkugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes
liegt. Sie ist nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet)
die Grenze zu einem verbotenen Gelände oder die Auslinie mit ihrem
gesamten Durchmesser vollständig überschritten hat. Als verbotenes
Gelände ist auch eine Pfütze anzusehen, auf der die Zielkugel
frei schwimmt.
3.
Wenn sie sich auf erlaubtem Gelände befindet, ihre Lage aber so
verändert wird, daß sie (entsprechend Artikel 7) vom Wurfkreis
aus nicht mehr sichtbar ist.
Eine
Zielkugel ist jedoch nicht ungültig, wenn sie durch eine Kugel
verdeckt wird.
Um
beurteilen zu können, ob die Zielkugel sichtbar ist, darf der
Schiedsrichter eine Kugel zeitweise entfernen.
4.
Wenn ihre Lage so verändert wird, daß sie mehr als 20 Meter oder
weniger als 3 Meter vom Wurfkreis entfernt liegenbleibt.
5.
Wenn ihre Lage so verändert wird, daß sie unauffindbar ist, wobei
die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten limitiert ist.
6.
Wenn sich zwischen dem Wurfkreis und der Zielkugel verbotenes
Gelände befindet.
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Grundsätzlich
ist es den Spielern verboten, eventuelle Maßnahmen zur Veränderung
des Spielgeländes vorzunehmen. Es ist den Spielern ausdrücklich
verboten, ein Hindernis, das sich auf dem Spielgelände befindet,
zu entfernen, in seiner Lage zu verändern oder zu zerdrücken.
Der
Spieler, der die Zielkugel wirft, darf vorher lediglich die Bodenbeschaffenheit
für einen Wurfpunkt ("donnee") erkunden, indem er, allerdings
nicht mehr als dreimal, mit einer seiner Kugeln den Boden an dieser
Stelle berührt. Jedoch darf der Spieler, der sich darauf vorbereitet
zu spielen, oder gegebenenfalls ein Spieler seiner Mannschaft das
Loch schließen, das durch die unmittelbar davor gespielte Kugel
entstanden ist. Im Fall der Nichtbeachtung obenstehender Bestimmungen
zieht sich der Spieler folgende Maßnahmen zu:
1.
Verwarnung.
2.
Annullierung der gespielten oder der zu spielenden Kugel.
3.
Disqualifikation der schuldigen Mannschaft.
4.
Disqualifikation beider Mannschaften für den Fall des schuldhaften
Einverständnisses.
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Wenn
die Zielkugel im Verlauf eines Durchganges unvermutet durch ein
Blatt oder ein Stück Papier verdeckt wird, sind diese Gegenstände
zu entfernen.
Wenn
zum Beispiel die schon zur Ruhe gekommene Zielkugel durch die Einwirkung
des Windes oder wegen einer Bodenunebenheit bewegt wird, so wird
sie auf ihren ursprünglichen Platz zurückgelegt; Voraussetzung ist
die Markierung des ursprünglichen Platzes. Dasselbe geschieht, wenn
die Zielkugel unabsichtlich durch einen Spieler, einen Schiedsrichter,
einen Zuschauer, einen beweglichen Gegenstand (z.B. eine Kugel /
Zielkugel aus einem anderen Spiel) oder durch ein Tier in ihrer
Lage verändert wird.
Um
jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Zielkugel markieren.
Waren die Kugeln oder die Zielkugel nicht markiert, ist eine Reklamation
unmöglich.
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Wenn
im Verlauf eines Durchganges die Zielkugel auf ein anderes Spielfeld
gerät, das begrenzt oder nicht begrenzt ist, ist sie gültig unter
dem Vorbehalt der Bestimmungen von Artikel 9. Die Spieler, welche
diese Zielkugel benutzen, warten gegebenenfalls auf das Ende des
Durchganges, der durch die Spieler begonnen wurde, die das betreffende
Spielgelände / -feld benutzen, um dann ihren eigenen Durchgang zu
beenden. Die Spieler, auf welche diese Bestimmung zutrifft, müssen
Geduld und Höflichkeit aufbringen.
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Wird
im Verlauf eines Durchganges die Zielkugel ungültig, so können sich
drei Möglichkeiten ergeben:
a)
Beide Mannschaften verfügen jeweils noch über mindestens eine
zu spielende Kugel:
Der Durchgang wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert).
b)
Nur eine Mannschaft verfügt noch über mindestens eine zu spielende
Kugel:
Diese Mannschaft bekommt so viele Punkte zugesprochen, wie sie
noch zu spielende Kugeln zur Verfügung hat.
c)
Keine Mannschaft verfügt noch über zu spielende Kugeln:
Der Durchgang wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert).
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1.
Wenn die weggeschossene Zielkugel durch einen Schiedsrichter oder
einen Zuschauer angehalten wird, behält sie ihre neue Position.
2.Wird
die weggeschossene Zielkugel durch einen Spieler angehalten, so
hat dessen Gegner drei Möglichkeiten:
a)
Er läßt die Zielkugel in ihrer neuen Position.
b)
Er legt sie an ihren ursprünglichen Platz zurück.
c)
Er legt die Zielkugel auf einen Punkt, der sich auf der Verlängerung
der Strecke zwischen dem ursprünglichen Platz der Zielkugel und
dem Platz befindet, an dem sie angehalten wurde, aber ausschließlich
innerhalb des erlaubten Spielgeländes und nur, wenn der Durchgang
fortgesetzt werden kann.
Die
Punkte b) und c) können nur angewendet werden, wenn die Zielkugel
vorher markiert war. War die Zielkugel nicht markiert, bleibt sie
in ihrer neuen Position. Überquert die weggeschossene Zielkugel
verbotenes Gelände und kommt zurück, um dann auf dem Spielgelände
zum Stillstand zu kommen, ist sie ungültig, wobei Artikel 13 zu
beachten ist.
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Wenn
die Zielkugel im Verlauf eines Durchganges das erlaubte Spielgelände
verlassen hat und somit ungültig ist, wird sie für den nächsten
Durchgang aus einem Wurfkreis geworfen, der um den Punkt gezeichnet
wird, auf dem sie lag, bevor sie das Spielgelände verlassen hat.
Dies
geschieht unter Beachtung des Artikel 7:
a)
Der Wurfkreis kann im Abstand von 1 Meter von jedem Hindernis
und von der Grenze zu verbotenem Gelände entfernt gezeichnet werden.
b)
Die Zielkugel kann auf alle reglementierten Entfernungen geworfen
werden.
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