(1)
Veranstaltungen der Deutschen Meisterschaften ("Senioren"):
a) Triplette (3 gegen 3),
b) Doublette (2 gegen 2),
c) Doublette-Mixte (2 gegen 2),
d) Tête-à-tête (1 gegen 1).
(2)
Veranstaltungen für Jugendliche:
a) Deutsche Jugendmeisterschaft in drei Altersgruppen ("Minimes",
"Cadets", "Juniors"),
b) Qualifikationen für die Jugendnationalmannschaft.
(3)
Spezielle Veranstaltungen:
a) Deutsche Vereinsmeisterschaft,
b) Deutscher Länderpokal.
(4)
Die nachfolgenden Richtlinien werden von den Fachwarten erstellt
und durch den Bundesvorstand genehmigt. Sie sind der Sportordnung
als Anlagen beizugefügen.
Der
Sportwart erarbeitet folgende Richtlinien:
a) "Richtlinien über die Durchführung von Deutschen Meisterschaften"
(Anlage 4),
b) "Richtlinien über die Durchführung der Deutschen Vereinsmeisterschaft"
(Anlage 6),
c) "Richtlinien über die Durchführung des Deutschen Länderpokales"
(Anlage 7),
d) "Richtlinien für Leistungskader" (Anlage 9),
e) Sonstige Richtlinien für den sportlichen Bereich (ausgenommen
der Bereich der Jugend).
Der
Jugendwart erarbeitet folgende Richtlinien:
a) "Richtlinien über die Durchführung von Veranstaltungen der
Jugend" (Anlage 5).
(5)
Organisationskomitee
Der Ausrichter bildet ein Organisationskomitee, das mindestens drei
und höchstens fünf Mitglieder umfaßt.
Das Organisationskomitee muß bestehen aus:
dem Turnierleiter (Vorsitzender),
einem Vertreter des Veranstalters,
dem Schriftführer.
Eines dieser Mitglieder muß das Hausrecht ausüben können. Zwei weitere
Mitglieder können benannt werden (z.B. für besondere Organisationsangelegenheiten,
wie Einschreibung, Auslosung, Verpflegung). Das Organisationskomitee
ist für die gesamte organisatorische Durchführung der Veranstaltung
verantwortlich und insoweit Vertreter und Ansprechstelle des Ausrichters.
Der Turnierleiter spricht für das Organisationskomitee. Ihm sind
Unregelmäßigkeiten oder organisatorische Schwierigkeiten sofort
mitzuteilen, damit er dann die erforderlichen Schritte veranlassen
kann.
Der Schriftführer ist für die ordnungsgemäße Eintragung von Spielergebnissen
und sonstigen Anschreibungen verantwortlich. Die Zusammensetzung
des Organisationskomitees ist durch Aushang bekanntzumachen.
(6)
Jury
Der Veranstalter wird durch eine Jury vertreten; sie besteht
aus:
dem Turnierleiter (Vorsitzender),
dem Oberschiedsrichter,
dem Vertreter des Veranstalters.
Die Jury trifft übergeordnete Entscheidungen im Sinne der
Rechtsgrundlagen des DPV und der Pétanque-Regeln; sie sind endgültig
und nicht anfechtbar.
(7)
Jede Mannschaft benennt einen Mannschaftsführer, der sie gegenüber
dem Organisationskomitee und der Jury vertritt.
(8)
Versicherung und Erste Hilfe
Der Veranstalter schließt eine ausreichende Haftpflichtversicherung
ab und der Ausrichter muß für eventuelle Unglücksfälle und Verletzungen
die Leistung "Erste Hilfe" sicherstellen.
(9)
Verpflegung und Unterkunft
Die Sorge für Verpflegung und Unterkunft bleibt grundsätzlich
den Teilnehmern überlassen.
Der Ausrichter sollte sich jedoch verpflichtet fühlen, ihnen
dabei behilflich zu sein.
Sanitäre Einrichtungen (Toiletten, Waschgelegenheiten) müssen
zur Verfügung gestellt werden.
(10)
Bekanntmachung und Pressearbeit
Veranstalter und Ausrichter sorgen zur Förderung des Pétanque-Sportes
für ausreichende Bekanntmachung und Pressearbeit. Der Pressewart
des DPV wird dabei, soweit gewünscht, dem Ausrichter behilflich
sein.
(11)
Berichterstattung
Nach Abschluß der Veranstaltungen des DPV hat der Ausrichter
einen umfassenden Bericht mit folgendem Inhalt auszufertigen und
an den DPV zu übersenden:
Plazierungen,
Kostenübersicht,
Erfahrungsbericht,
Unregelmäßigkeiten,
Verbesserungsvorschläge.
(12)
Werbung und Sponsoring
1. Der DPV ist Inhaber aller Rechte aus Werbung und Sponsoring
für die unter § 2 Abs. 1 aufgeführten Veranstaltungen.
2. Als Veranstalter bestimmt er allein, welche Werbung und
welcher Sponsoring für seine Veranstaltungen zugelassen werden.
3. Der DPV berücksichtigt, soweit möglich, hierbei die Wünsche
und Interessen des Ausrichters.
4. Die üblicherweise auf dem vorgesehenen Spielgelände vorhandene
Werbung örtlicher Werber ist insoweit ausgenommen, als sie keine
pétanque-spezifische Werbung beinhaltet.
5. Die vom Ausrichter akquirierten Werbe- und Sponsoringeinnahmen
örtlicher Unternehmer und Sponsoren verbleiben beim Ausrichter.
6. DPV und Ausrichter treffen vor Vergabe der Veranstaltung
über die unter 1. bis 5. genannten Regelungen eine schriftliche
Vereinbarung. Sie wird vom DPV aufgestellt.
(13)
Bei weiteren Veranstaltungen im Sinne dieser Ordnung bleiben Austragungsform
und Spielmodus dem Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters überlassen.
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